Stiftungszweck
Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Wissenschaft und
Forschung, Bildung und Wissensvermittlung sowie der internationalen
Verständigung und Zusammenarbeit auf den Gebieten der Sicherheit und
Kriminalprävention.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:Informationsvermittlung über sicherheitsrelevante Erkenntnisse mittels zielgruppenspezifischer Medien.Durchführung gemeinsamer Sicherheits-Aktionen mit Behörden, öffentlichen Stellen und Institutionen,Initiierung und Durchführung von Studien auf den Gebieten der Sicherheit und Kriminalprävention, bevorzugt im Rahmen von Öffentlich Privater Partnerschaften (Public Private Partnership).
Bei entsprechendem Anlass können weitere Massnahmen unternommen werden.
Die biloba- stiftung wurde im Jahr 2009 von Karin M. Neubauer und
Dr. Werner H. Neubauer gegründet die auch als Vorstandsmitglieder
verantwortlich zeichnen.
Die biloba-stiftung ist eine Treuhandstiftung und als Körperschaft vom
Finanzamt für gemeinnützige Zwecke, Wissenschaft und Forschung
(§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 1AO) und Kriminalprävention ( § 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 20 AO)
anerkannt.
Sie ist berechtigt, für Spenden eine Zuwendungsbestätigung nach
amtlichen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Aktuelle Anschrift siehe: www.biloba.tel

